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   OVG Niedersachsen, 01.03.1997 - 13 M 1272/97   

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OVG Niedersachsen, 01.03.1997 - 13 M 1272/97 (https://dejure.org/1997,7199)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.03.1997 - 13 M 1272/97 (https://dejure.org/1997,7199)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. März 1997 - 13 M 1272/97 (https://dejure.org/1997,7199)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Versammlungsrecht; Verwaltungsakt; Selbsteintritt der Aufsichtsbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versammlungsrecht; Verwaltungsakt; Selbsteintritt der Aufsichtsbehörde

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 474
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.1997 - 13 M 1272/97
    Denn es war für die Antragsgegnerin offensichtlich, daß der Kreistag auch ein lediglich der Sicherung des genehmigten Transports dienendes und auf den dafür benötigten Korridor räumlich begrenztes Verbot unabhängig von der voraussehbaren tatsächlichen Lage und ungeachtet der feststehenden Rechtsprechung, daß gezielte und bezweckte Blockaden von Verkehrswegen keinesfalls durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), das Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG) oder unter dem Gesichtspunkt des zivilen Ungehorsams als rechtmäßig legitimiert werden können (vgl. BVerfGE 73, 206, 249 f., 252; Nds. OVG, Beschl. v. 7.5.1996 - 13 M 2716/96 -, Nds. VBl. 1996, 190 f. m. N.), aus politischen Gründen unter keinen Umständen erlassen würde.
  • BVerwG, 27.02.1978 - 7 B 36.77

    Fachaufsichtliche Weisungen - Staatliche Aufsichtsbehörden - Verwaltungsakte -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.1997 - 13 M 1272/97
    Derartige fachaufsichtliche Anordnungen oder Weisungen sind nach der ganz h.M. keine anfechtbaren Verwaltungsakte, sondern innerdienstliche Weisungen, gegen die Rechtsschutz nicht gegeben ist (BVerwG, Beschluß vom 27.2.1978 - 7 B 36.77 -, DVBl. 1978, 638; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.1.1982 - 11 B 224/81 -, NVwZ 1982, 385; Thieme/Schäfer a.a.O.; Ipsen, Nds. Kommunalrecht, S. 82, 283 m. N.; Thiele, NGO, 3. Aufl., § 5 Anm. 1; differenzierend Engel/Fey a.a.O., Rn. 24 f; Schmidt/Jortzig, Kommunalrecht, Rn. 557 f.; vgl. auch Kopp, VwGO, VwVfG, 6. Aufl., § 35 Rn. 45 m. zahl. N.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.01.1982 - 11 B 224/81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.1997 - 13 M 1272/97
    Derartige fachaufsichtliche Anordnungen oder Weisungen sind nach der ganz h.M. keine anfechtbaren Verwaltungsakte, sondern innerdienstliche Weisungen, gegen die Rechtsschutz nicht gegeben ist (BVerwG, Beschluß vom 27.2.1978 - 7 B 36.77 -, DVBl. 1978, 638; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.1.1982 - 11 B 224/81 -, NVwZ 1982, 385; Thieme/Schäfer a.a.O.; Ipsen, Nds. Kommunalrecht, S. 82, 283 m. N.; Thiele, NGO, 3. Aufl., § 5 Anm. 1; differenzierend Engel/Fey a.a.O., Rn. 24 f; Schmidt/Jortzig, Kommunalrecht, Rn. 557 f.; vgl. auch Kopp, VwGO, VwVfG, 6. Aufl., § 35 Rn. 45 m. zahl. N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.05.1996 - 13 M 2716/96

    Versammlungsverbot bei Castor-Transport; Castor-Behälter; Gefahrenprognose;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.1997 - 13 M 1272/97
    Denn es war für die Antragsgegnerin offensichtlich, daß der Kreistag auch ein lediglich der Sicherung des genehmigten Transports dienendes und auf den dafür benötigten Korridor räumlich begrenztes Verbot unabhängig von der voraussehbaren tatsächlichen Lage und ungeachtet der feststehenden Rechtsprechung, daß gezielte und bezweckte Blockaden von Verkehrswegen keinesfalls durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), das Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG) oder unter dem Gesichtspunkt des zivilen Ungehorsams als rechtmäßig legitimiert werden können (vgl. BVerfGE 73, 206, 249 f., 252; Nds. OVG, Beschl. v. 7.5.1996 - 13 M 2716/96 -, Nds. VBl. 1996, 190 f. m. N.), aus politischen Gründen unter keinen Umständen erlassen würde.
  • BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Aus dem von der Beklagten ebenfalls in Bezug genommenen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 1. März 1997 13 M 1272/97 (NVwZ-RR 1997, 474) ergibt sich nichts anderes.
  • VG Lüneburg, 23.09.1999 - 7 A 70/97
    Dem anschließend gestellten Antrag auf Zulassung der Beschwerde gab das Niedersächsische OVG zwar statt, wies die Beschwerde aber mit Beschluss vom 1. März 1997 (OVG AR 19/97 - 13 M 1272/97) zurück.

    Zur weiteren Begründung wird auf den Inhalt der zwischen den Beteiligten ergangenen Beschlüsse der Kammer vom 28. Februar 1997 (7B 48/97) und des Nds. OVG vom 1. März 1997 (OVG AR 19/97 - 13 M 1272/97) verwiesen, § 117 Abs. 5 VwGO entsprechend.

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2004 - 11 LA 239/03

    Auflösung; Bahngleis; Betretungsrecht; Blockade; Castor; Castor-Transport;

    Auch der früher für das Versammlungsrecht zuständige 13. Senat des erkennenden Gerichts hat entschieden, dass die Blockade von Schienenwegen nicht durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gedeckt ist (Beschl. v. 1.3. 1997, NVwZ-RR 1997, 474 u. Beschl. v. 7.5. 1996, Nds. VBl. 1996, 190; so auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.2. 2000, NVwZ 2000, 1201 zum Verbot einer "Probeblockade").
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2011 - 2 M 155/11

    Fachaufsichtliche Weisung in der Schulverwaltung

    Das gleiche gilt für den Selbsteintritt, mit dem die Fachaufsichtsbehörde eine Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises an sich zieht (vgl. VGH München, Beschl. v. 7. April 2000 - 11 ZS 99.2198 -, zit. nach juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschl. v. 1. März 1997 - 13 M 1272/97 -, zit. nach juris Rn. 2).
  • VG Oldenburg, 18.12.2007 - 7 A 852/05

    Abweichende Kosten; Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot; Erlass; Erlassregelung;

    Zwar unterliegt die Klägerin bei der Ausführung des Fleischhygienegesetzes sowie den aufgrund des Fleischhygienegesetzes erlassenen Vorschriften - da Auftragsangelegenheiten - der Fachaufsicht der Bezirksregierungen bzw. des ML und hat insoweit auch auf Erlassen basierende Weisungen entgegenzunehmen, gegen die grundsätzlich verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz nicht gegeben ist ( s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 1978 - VII B 36.77 -NJW 1978, 1820 ff; OVG Lüneburg, Beschluss vom 01. März 1997 - 12 M 1272/97 - NVwZ-RR 1997, 474 ff).
  • VG Hannover, 21.05.2001 - 10 A 1090/00

    Anspruch auf Zahlung von Kampfmittelbeseitigungskosten ; Gesichtspunkt der

    Hierauf kann nur dann verzichtet werden, wenn mit der Befolgung ohnehin nicht gerechnet werden kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 1.3.1997 - 13 M 1272/97 -, NdsVBl. 1997, 155, 156).
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